Ein typischer Monatsablauf bei Page Personnel

Woche 1

  • Deadline für den Zeitnachweis des Vormonats – 1. Werktag, 12 Uhr (dies gilt nicht bei Startern, sondern nur bei bereits beschäftigen Arbeitnehmern)
  • Reminder, wenn wir keinen Zeitnachweis erhalten haben
  • Erstellung der Lohnabrechnung


Woche 2

  • Reminder, wenn bisherige Zeiten fehlen/ Reminder für fehlende Unterlagen
  • Überweisung der Restzahlung des Vormonats
  • Versand der Lohnabrechnung
  • Versand der Austrittspapiere für Mitarbeiter, deren Verträge geendet sind


Woche 3

  • Reminder, wenn bisherige Zeiten fehlen/ Reminder für fehlende Unterlagen


Woche 4

  • Reminder, wenn bisherige Zeiten fehlen/ Reminder für fehlende Unterlagen
  • Überweisung des Lohnvorschusses für den laufenden Monat
  • Reminder, dass Zeitnachweis zugesandt werden muss

 

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Vorschuss und Lohn-/Gehaltszahlungen

Wie regelt sich mein Vorschuss?

Im Eintrittsmonat erhalten Sie einen Vorschuss, wenn Sie bis spätestens 20. des Monats bei uns gestartet sind; treten Sie ab dem 21. eines Monats bei uns ein, erhalten Sie für diesen Monat keinen Vorschuss.

Im Ein- und Austrittsmonat beträgt der Vorschuss 60%, in allen anderen Monaten 95%. Voraussetzung für die Auszahlung eines Vorschusses ist, dass die Arbeitszeiten in Timeboard vollständig gepflegt sind. Fehlen Zeiten, so können nur maximal 60% Vorschuss ausgezahlt werden. Die Zahlung erfolgt jeweils zum letzten Werktag des Monats.

Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Vorschuss eine eventuelle Fahrgeldpauschale sowie Sonderzahlungen, Auszahlungen von Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto etc. nicht enthalten sind.

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Wann erhalte ich meinen Lohn/ Gehalt?

Sie erhalten jeweils zwei Überweisungen. Zum einen die Vorschusszahlung zum Ende eines Monats und zum anderen die Restzahlung nach der tatsächlichen Gehaltsabrechnung zum 15. des Folgemonats.

Dazu erhalten Sie eine Gehaltsabrechnung in Papierform. Diese wird Ihnen spätestens ebenfalls am 15. des Folgemonats postalisch zugestellt.

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Tarifvertrag

Welcher Tarifvertrag gilt für die Zeitarbeit?

Wenn Sie mit Page Personnel ein Arbeitsverhältnis eingehen, gilt für Sie der Tarifvertrag Zeitarbeit der BAP-/DGB-Tarifgemeinschaft. Dieser wurde zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) geschlossen, um grundlegende Regelungen für Sie zu schaffen, die Ihnen bestmögliche Bedingungen für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses bieten.

Was sind die Vorteile des angewendeten Tarifvertrags?

Die Vorteile des von Page Personnel angewendeten Tarifvertrags:

  • Übertarifliche Grundlöhne mit regelmäßiger Anpassung
  • Jahressonderzahlungen (Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld)
  • Insgesamt Sicherheit für Ihr Arbeitsverhältnis
  • Arbeitszeitkonto für die Verwaltung Ihrer Mehrarbeit
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaubsansprüche weit über dem gesetzlichen Mindesturlaub von insgesamt bis zu 30 Tagen

Wo finde ich den Tarifvertrag?

Klicke auf diesen Button, um die Tarifverträge herunterzuladen:

Jetzt herunterladen

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Zeiterfassung / Timeboard

Woher bekomme ich meine Login-Daten?

Ihre Login-Daten erhalten Sie vor Einsatzantritt per E-Mail. Die E-Mail kommt von der Firma Jobframe. Zeitgleich erhalten Sie von unserem Support eine Willkommens-Email mit zusätzlichen Informationen. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, so schauen Sie bitte auch in Ihrem Spam-Folder nach.

Was muss ich beachten, wenn ich beim Kunden Zeiten erfasse?

Wenn Sie die Zeiterfassung des Kunden nutzen, muss Timeboard leider zusätzlich gepflegt werden, da diese Eintragungen die Grundlage für Ihren Vorschuss und die Gehaltsabrechnung darstellen.
Bitte achten Sie in diesem Fall darauf, dass die Stunden in Timeboard mit den Stunden beim Kunden übereinstimmen.

Warum stehen bei Fehlzeiten in Timeboard keine Stunden?

In Timeboard werden die Produktivstunden ausgewiesen. Da Sie bei Fehltagen ja nicht arbeiten waren, sind diese Fehlstunden in Timeboard nicht ausgewiesen. Die bezahlten Fehltage (bezahlter Urlaub, bezahlte Krankheit und Feiertage) werden über unser Abrechnungssystem aber trotzdem vergütet.

Muss der Zeitnachweis zwingend ausgedruckt und unterschrieben werden?

Eine Bestätigung des Kunden, dass Ihre eingetragenen Arbeitsstunden zur Abrechnung freigegeben werden, ist leider unumgänglich. Dabei ist es aber nicht relevant, ob der Kunde einen ausgedruckten Zeitnachweis unterschreibt und Sie uns diesen einscannen oder ob der Kunde uns Ihre Zeiten in einer E-Mail bestätigt. Gerne können Sie Ihren Zeitnachweis aus Timeboard auch in Form einer PDF generieren und diese zur Freigabe an den Kunden mailen. Bitte setzen Sie dabei Ihren entsprechenden Support-Verteiler in cc, damit wir bei Antworten die ursprüngliche Mail ebenso erhalten haben.

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Urlaub, Arbeitszeitkonto und Freizeitausgleich

Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung?

In der Probezeit erhalten Sie den gesetzlichen Mindesturlaub nach §3 Abs. 1 und 2 Bundesurlaubsgesetz. Dieser beträgt pro vollem Beschäftigungsmonat 1,67 Tage (20 Tage Jahresurlaubsanspruch/12 Monate). Nach der Probezeit beträgt der Urlaubsanspruch pro vollem Monat 2 Tage (24 Tage Jahresurlaubsanspruch/12 Monate). Sobald Sie die Probezeit bestanden haben, gelten diese 2 Tage monatlich auch rückwirkend.

Bei Teilzeitmitarbeitern mit weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche muss der Jahresurlaubsanspruch nach § 3 Abs. 1 und 2 entsprechend gekürzt werden. Denn der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche („alle Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“).

Bsp.: Sie haben eine 3-Tage-Woche.
Der Jahresurlaubsanspruch wird entsprechend gekürzt:
24 Tage/ 6 * 3 = 12 Tage Jahresurlaub.
Wollen Sie nun eine Woche frei nehmen, so müssen Sie nur 3 Urlaubstage einreichen. Die anderen beiden Tage haben Sie automatisch frei.

Den ersten Urlaubsanspruch erwirken Sie, wenn Sie einen vollen Monat beschäftigt sind.
Folgend zwei Berechnungsmuster, anhand deren erkennbar ist, wie sich Ihr Urlaubsanspruch erhöht:

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Wie berechnen sich meine Überstunden?

Geleistete Überstunden werden auf Ihrem Arbeitszeitkonto verbucht und können in Form eines Freizeitausgleichs genutzt werden. Überstunden fallen immer dann an, wenn Sie mehr als Ihre vertraglich vereinbarte Monatsstundenanzahl gearbeitet haben. Für die Berechnung Ihrer Überstunden sind somit nicht Ihre Wochenüberstunden maßgeblich sondern die Monatsstunden.

Bsp.: Bei einer 40-Stunden-Woche haben Sie eine monatliche Arbeitszeit von 173,33 Stunden. Arbeiten Sie jedoch 184 Stunden (23 Arbeitstage á 8 Stunden), so haben Sie automatisch 10,67 Überstunden aufgebaut. Arbeiten Sie weniger als 173,33 Stunden, z.B. 168 Stunden (21 Arbeitstage á 8 Stunden), wird die Differenz von 5,33 Stunden als Minus auf Ihr Arbeitszeitkonto gebucht und Ihnen werden trotz diesem Fall im betreffenden Monat 173,33 Stunden mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt.

Folgend ein Muster für die Berechnung des Arbeitszeitkontostands:

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Wann kann ich Freizeitausgleich beantragen?

Sie können Freizeitausgleich, also einen freien Tag durch Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto, erst beantragen, wenn bereits genügend Plusstunden auf Ihrem Arbeitszeitkonto verbucht sind.
Plusstunden des laufenden Monats werden erst verbucht, wenn die Gehaltsabrechnung erstellt wurde. Erst danach können Sie über die Plusstunden für Freizeitausgleich verfügen.

Wie beantrage ich Urlaub oder Freizeitausgleich?

Sie erhalten das Antragsformular in elektronischer Form vom Support-Team. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie als Scan an die jeweilige Support-Adresse Ihres zuständigen Standortes. Sobald dieser durch uns genehmigt wurde, erhalten Sie ihn genehmigt zurück.
Bitte beachten Sie, dass der Urlaub, der nicht durch Page Personnel genehmigt wurde, als unbezahlte Fehlzeit gilt.

Hier finden Sie die E-Mail Adressen für Ihren zuständigen Standort:

Hamburg: [email protected]
Frankfurt: [email protected]
Düsseldorf: [email protected]
Köln: [email protected]
München: [email protected]
Stuttgart: [email protected]

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Krankheit

Wie gehe ich im Falle einer Krankheit vor?

Im Falle einer Krankheit melden Sie sich bitte bis 9.00 Uhr per Mail bei Ihrer zuständigen Support E-Mail Adresse oder telefonisch bei uns und bei Ihrem Einsatzunternehmen krank. Bitte legen Sie uns ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vor; senden Sie dieses per Scan/Foto vorab an Ihre zuständige Support E-Mail Adresse und senden Sie dann das Original per Post an Ihr jeweiliges Page Personnel-Office. Bitte beachten Sie, dass Krankheitstage nur dann vergütet werden können, wenn uns das Original Attest vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass sich die Entgeltfortzahlung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, wonach Sie in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung keine Lohnfortzahlung von uns, sondern Krankengeld von Ihrer Krankenkasse erhalten. Dazu ist es zwingend notwendig, dass das für die Krankenkasse bestimmte Duplikat des Attestes an selbige von Ihnen unverzüglich zu schicken ist.

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Feiertage

Wie ist die Vergütung für Feiertage geregelt?

Alle gesetzlichen Feiertage werden voll vergütet. Ein Minus auf dem Arbeitszeitkonto ersteht durch Feiertage nicht. Die Feiertagsstunden fließen mit der Anzahl der täglichen Sollstunden (bei einer 40-Stunden-Woche bspw. 8 Stunden) in die Berechnung der Plus- oder Minusstunden ein.

Bsp.: Sie haben eine 40-Stunden-Woche und der Monat hat 21 Arbeitstage und einen Feiertag. An den 21 Arbeitstagen haben Sie jeweils 8 Stunden gearbeitet.

Die Berechnung des Arbeitszeitkontos erfolgt dann wie oben erläutert:

21 * 8 Stunden = 168 Stunden
+ 8 Feiertagsstunden = 176 Stunden
- 173,33 Stunden vereinbarte Monatsarbeitszeit
= 2,76 Überstunden, die auf das Arbeitszeitkonto verbucht werden

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Tage, an denen der Kunde geschlossen hat

Wie ist die Regelung für Heiligabend und Silvester?

Der 24. und 31.12. sind tarifvertraglich nur jeweils zur Hälfte Feiertage – sofern sie auf einen Wochentag fallen. Der restliche halbe Tag muss als Freizeitausgleich oder Urlaub bei uns beantragt werden.

Gemeinsam entsprechen die zwei halben Tage dann einem Urlaubs- oder Freizeitausgleichstag.
 

Was mache ich, wenn an einem bestimmten Tag im Kundenbetrieb nicht gearbeitet wird?

Sollte der Kunde an Tagen geschlossen haben, so beantragen Sie bei uns bitte Urlaub oder Freizeitausgleich (z. B. an Karneval bzw. Fasching).

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Sonderzahlungen

Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Sonderzahlung

Die Auszahlung für Urlaubs- und Weihnachtsgeld erfolgt jeweils zum 15.07. und zum 15.12. eines jeden Jahres. Sie erwirken erstmals den Anspruch auf diese Sonderzahlungen, wenn Sie zu den Stichtagen 30.06. und 30.11. die Probezeit bestanden haben.

Die Höhe der Sonderzahlung richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit:
Nach sechs Monaten = 150,00 € brutto
ab 25. Beschäftigungsmonat = 200,00 € brutto
ab 49. Beschäftigungsmonat = 300,00 € brutto

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Vermögenswirksame Leistungen

Kann ich meinen Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen einreichen?

Gerne können wir für Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen monatlich überweisen. VWL werden aber nicht vom Arbeitgeber bezuschusst.

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Betriebliche Altersvorsorge

In welchem Rahmen kann mein Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge weitergeführt werden?

Sie haben die Möglichkeit, nach dem Betriebsrentengesetz Gehalt in Altersvorsorge umzuwandeln. Dies erfolgt über eine Entgeltumwandlung. Hierzu haben wir einen festen Anbieter, über den diese Möglichkeit besteht.Grundsätzlich können Sie eine Entgeltumwandlung über unseren Dienstleister, die von Ameln Finanzkonzepte GmbH, berechnen lassen, eine Beratung und entsprechende Angebote erhalten:

Anschrift:
Uerdinger Straße 147 in 47799 Krefeld
E-Mail: [email protected]
Telefon: 02151-479 710
Ansprechpartner: Philipp Saßerath und Michael von Ameln

Als Versorgungsträger haben wir uns an die HDI Lebensversicherung AG über einen Rahmenvertrag gebunden, der allen unseren Mitarbeitern Sonderkonditionen ermöglicht. Wenn Sie bereits eine betriebliche Altersversorgung haben, ist es möglich, diese durch eine Deckungskapitalübertragung in unser bestehendes Versorgungssystem zu übernehmen. Hierbei dürfen keine Gebühren oder sonstige versteckte Kosten berechnet werden. Ihr Vertrag wird dann mit einer Sonderkondition fortgeführt und auch hier ist der Ansprechpartner die von Ameln Finanzkonzepte GmbH.

Wenn Sie mit Herrn Saßerath oder Herrn von Ameln eine Lösung besprochen haben, leiten diese alles weitere in die Wege und sprechen dies auch mit uns ab. Bitte benennen Sie den Herren Ihren Ansprechpartner aus unserer Personalabteilung.

Bei einem abgeschlossenen Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie nach der Probezeit bei einem Vollzeitvertrag einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 13,30 €.

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Umzug

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Bei jedem Umzug melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt an, woraufhin Ihnen eine Meldebescheinigung ausgestellt wird. Bitte schicken Sie diesen Nachweis an die Personalabteilung, so dass diese Ihre Adressänderung berücksichtigen kann. Bitte beachten Sie, dass Ihnen tarifvertraglich für einen Umzug kein Sonderurlaub zusteht.

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Nebenbeschäftigung

Darf ich eine Nebenbeschäftigung ausüben?

Für eine entgeltliche Nebentätigkeit während des Beschäftigungsverhältnisses brauchen Sie eine schriftliche Genehmigung der Personalabteilung. Dafür stellen Sie bitte einen Antrag. Es wird geprüft, ob die Nebentätigkeit zu Interessenkonflikten führen kann bzw. ob das Hauptarbeitsverhältnis unter der Nebentätigkeit leiden könnte. Soweit allerdings keine berechtigten Beanstandungen vorliegen, wird der Nebentätigkeit zugestimmt.

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Dienstreise / Reisekosten

Bin ich versichert, wenn ich für den Kunden eine Dienstreise antrete?

Ja, denn grundsätzlich sind Sie immer während der Ausübung der sich aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis ergebender Tätigkeiten und Arbeiten versichert. Dies bezieht sich auch auf genehmigte Dienstreisen.

Wie kann ich Reisekosten einreichen?

Wenn sich aus Ihrer Dienstreise Reisekosten wie Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Flüge, Verpflegung etc. ergeben, dann wenden Sie sich bitte direkt an uns (über Ihre zuständige Support E-Mail Adresse). Wir stellen Ihnen dann gerne das aktuelle Reisekostensheet zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie die Erstattung beantragen können. Dieses beinhaltet auch zusätzliche Erklärungen und Hinweise.

Dieses füllen Sie aus, lassen es im Original vom Kundenbetrieb unterschreiben und scannen es ein. Den Scan schicken Sie an Ihre zuständige Support E-Mail Adresse. Das Original plus eventuelle Original-Belege schicken Sie bitte postalisch an unsere Zentrale in Düsseldorf. Dort werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen dann bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass wir ohne Reisekostensheet und vor allem ohne die Originale keine Erstattung vornehmen können. 

Erhalte ich die Reisekostenerstattung mit der Gehaltsabrechnung?

Die Reisekostenerstattung erfolgt unabhängig von der Gehaltsabrechnung. Sie erhalten diese zeitnah nach der Bearbeitung.

Wie erfasse ich die Dienstreise in Timeboard?

Die Arbeitszeiten während einer Dienstreise erfassen Sie ganz normal wie Ihre tägliche Arbeitszeit. Zusätzlich tragen Sie die Anreise und die Abreise jeweils einzeln über das Ereignis „A028 – Dienstreise“ ein. Diese Stunden werden dann bei der Gehaltsabrechnung zu Ihrer Nettoarbeitszeit addiert.

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Datenschutz

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:

Unsere Datenschutzrichtlinie enthält alle notwendigen Informationen über die Speicherung und die Verwendung aller personenbezogenen Daten. Wenn Sie die Datenschutzrichtlinie noch nicht erhalten haben, so bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren. 

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Abrechnungsrelevante Unterlagen / Daten

Was ist eine Steueridentifikationsnummer und wie kann ich diese herausfinden?

Die Steueridentifikationsnummer dient zur monatlichen, elektronischen Abfrage der Lohnsteuermerkmale durch den Arbeitgeber beim Finanzamt. Sie wird Ihnen einmalig und dauerhaft zugeteilt. Die Nummer befindet sich beispielsweise auf dem
Einkommenssteuerbescheid bzw. auf einer alten Lohnsteuerkarte oder kann bei dem zuständigen Finanzamt nochmals erfragt werden.

Was passiert, wenn ich meine Steueridentifikationsnummer falsch oder gar nicht angegeben habe?

Haben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer falsch oder nicht angegeben, so dürfen Sie leider vom Arbeitgeber nur mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden. Eine Änderung kann erst dann erfolgen, wenn die Steueridentifikationsnummer vorgelegt bzw. korrekt vorgelegt wird und Ihre Steuermerkmale elektronisch vom Finanzamt an uns zurückgemeldet wurden. In diesem Falle erfolgt dann eine Korrektur mit der Folgeabrechnung.

Wie kann ich meine Steuermerkmale ändern?

Steuermerkmale können nur vom zuständigen Finanzamt geändert werden. Dies gilt auch für die Kirchensteuer. Sollten Ihre Steuermerkmale also nicht korrekt sein, so dürfen wir leider keine manuellen Änderungen vornehmen. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.

Was ist ein Sozialversicherungsausweis und woher bekomme ich diesen?

Der Sozialversicherungsausweis dient als Nachweis zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Erstausstellung erfolgt automatisch bei erstmaliger Beschäftigung durch den Rentenversicherungsträger.

Wenn Sie den Ausweis nicht mehr vorliegen haben, ist ein Ersatz am einfachsten über die Krankenkasse zu erlangen. Diese hält mit dem Rentenversicherungsträger Rücksprache und stellt Ihnen den Ausweis zu. Dafür planen Sie am besten sechs Wochen ein. Alternativ kann dieser auch direkt bei dem deutschen Rentenversicherungsträger unter der Telefonnummer: 0800 1000 4800 beantragt werden.

Wie beantrage ich eine Mitgliedsbescheinigung meiner Krankenkasse?

Die Mitgliedsbescheinigung (nach §175 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) können Sie  elefonisch oder via E-Mail bei der Krankenkasse anfragen. Diese schickt Ihnen oder auf Anfrage auch direkt dem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung postalisch zu.

Wie erhalte ich eine Bescheinigung meiner privaten Krankenversicherung?

Bitte erfragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses. Diese wird dringend für die Gehaltsabrechnung benötigt.
Die private Krankenversicherung ist ausschließlich gegenüber dem Arbeitnehmer auskunftspflichtig, d.h. die gesamte Kommunikation kann nur über Sie direkt laufen.
Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses immer nur bis Jahresende gültig ist und diese daher jährlich neu beantragt und an den Arbeitgeber weitergeleitet werden muss.

Wofür wird eine Geburtsurkunde meines/r Kindes/r benötigt?

Bei der Pflegeversicherung entscheidet sich die Höhe des Beitrages danach, ob bei Ihnen eine Elterneigenschaft vorliegt. Ist dies der Fall, so zahlen Sie weniger Pflegeversicherung. Damit der Arbeitgeber Ihre Elternschaft beweisen kann, braucht die Personalabteilung eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres/r Kindes/r.

Was ist eine Urlaubsbescheinigung und was muss diese beinhalten?

Eine Urlaubsbescheinigung muss nach §6 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz Ihr Vorarbeitgeber ausstellen, damit Ihr neuer Arbeitgeber ausschließen kann, dass Sie keine Urlaubsansprüche doppelt gelten machen. Eine Urlaubsbescheinigung von Ihrem Vorarbeitgeber wird erst bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte benötigt.
Auf der Urlaubsbescheinigung muss Ihr Vorarbeitgeber bescheinigen wie hoch Ihr Jahresurlaubsanspruch war, wie lange Sie dort beschäftigt waren und wie viel Urlaub Sie für Ihren Tätigkeitszeitraum erhalten haben. Des Weiteren enthält sie die Information, ob Resturlaub abgegolten wurde.

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